Ehe für homosexuelle Paare ist ein Sieg für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – Weiter vorhandene Diskriminierungen – im Kirchlichen Arbeitsrecht – beseitigen !
Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne
In einer historischen Entscheidung stimmte der Bundestag am 30. Juni 2017 mit großer Mehrheit für die „Ehe für Alle“ und damit für eine völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare. Die Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne begrüßt diese überfällige Entscheidung.
Ist Deutschland jetzt Vorreiter für das Grundrecht auf Gleichbehandlung von Homosexuellen in Europa? Nein! Dänemark verabschiedete bereits vor 28 Jahren ein solches Gesetz, zwischen 2001 und 2015 folgten die Niederlande, Belgien, Spanien, Schweden, Norwegen, Portugal, Island, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Finnland, Irland und Slowenien. Südafrika führte die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare mit Adoptionsrecht 2006 ein und Argentinien 2010. In den meisten Bundesstaaten der USA sind „Ehen für Alle“ ebenfalls möglich. Deutschland hinkt hier der gesellschaftlichen Entwicklung anderer Länder hinterher.
Ist jetzt das Diskriminierungsverbot für Homosexuelle Alltag? Nein!
Diskriminierende Regelungen in einem anachronistischen kirchlichen Arbeitsrecht bestehen in Deutschland weiter fort. So heißt es in § 9 des deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): „Das Verbot unterschiedlicher Behandlung berührt nicht das Recht der Religionsgemeinschaften, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.“ Dies führt dazu, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen zur Kündigung von Verwaltungsangestellten, Kindergärtnerinnen, Sozialarbeitern und sogar Hausmeistern berechtigen können. Und dies, obwohl die betroffenen kirchlichen Einrichtungen – wie Caritas und Diakonie – zu 98 Prozent aus Steuergeldern finanziert werden. Der Staat finanziert so Diskriminierung.
Auch die Situation für homosexuelle Lehrkräfte an katholischen Schulen muss als Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bezeichnet werden. Und die Rechtssprechung in Deutschland stützt die homophobe Kündigungspraxis der katholischen Institutionen. Wo aber Gerichte keine Abhilfe schaffen können, muss dies durch den Gesetzgeber erfolgen!
Wie bei der Öffnung der Ehe für Alle sind wir als Partei der Grund- und Menschenrechte gefordert, das kirchliche Arbeitsrecht – von dem eineinhalb Millionen Arbeitnehmer*innen betroffen sind – auf die politische Agenda zu setzen.
Gesetze bieten die Grundlage und den Rahmen für ein würdiges Miteinander. Sie können jedoch die ethische Bildung und Werteerziehung in Kindergärten und Schulen nicht ersetzen. Bereits im frühen Kindesalter müssen durch innovative Lehrpläne Werte wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit und Toleranz aufgezeigt werden.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne wird sich weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die juristische Gleichstellung von Homosexuellen auf allen Ebenen und die Akzeptanz von Homosexualität in der Gesellschaft einsetzen.
Berlin, 3. Juli 2017
Walter Otte Gudrun Pannier
Sprecher*innen der LAG Säkulare Grüne Berlin