Landeswahlprogramm Berlin 2021 – Was Säkulare Grüne in das Programm hineinbekommen haben

Die Landesmitgliederversammlung von Bündnis 90 / Die Grünen hat heute das Wahlprogramm für die Abgeordnetenhauswahl im Herbst dieses Jahres beschlossen.

In aller Kürze hier solche Positionen, die auf Initiative der LAG Säkulare Grüne in das Programm aufgenommen wurden und zuvor nicht vorgesehen waren:

  • „Die medizinische Versorgung zum Abbruch von unerwünschten Schwangerschaften ist zukünftig gefährdet. Sie muss zumindest von den landeseigenen Kliniken personell und strukturell gewährleistet werden.“
  • „... eine*n Landesbeauftragte*n für Fälle von psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt gegen Kinder einsetzen. Hier sollen die Fäden in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung zusammenlaufen. Die Wahrung der Kinderrechte muss bei dieser Arbeit selbstverständlich im Mittelpunkt stehen.“
  • Wir wollen rechtsextreme und diskriminierende Strukturen in Berliner Verwaltung und Sicherheitsbehörden und anderen Bereichen der Gesellschaft wie den Bildungseinrichtungen des Landes identifizieren, die Racial Profiling, Rassismus, Antisemitismus, Transfeindlichkeit und andere Formen der gruppenbezogenen…“
  • Für uns ist klar: Religion und Religionsgemeinschaften sind eine Bereicherung für unsere Stadt. Gleichwohl gibt es einzelne Gruppen, die in Abhängigkeit von autokratischen Regimen stehen und unsere Verfassung nicht vollumfänglich anerkennen. Damit ein bereichernder Dialog entstehen kann, dürfen Grundrechte – beispielsweise in Fragen der Geschlechtergerechtigkeit oder der Akzeptanz verschiedener sexueller Orientierungen – nicht relativiert werden. Dies ist Voraussetzung für eine Zusammenarbeit von öffentlichen Stellen mit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und für deren öffentliche Unterstützung.
  • Wir wollen das Kirchenaustrittsgesetz Berlin dahingehend ändern, dass für die austretenden Kirchenmitglieder keine Kosten anfallen. Wir streben an, dass künftig Kirchenaustritte auch im Online-Verfahren möglich sind.
  • Staatsakte und Veranstaltungen im Rahmen der Erinnerungskultur sind noch immer geprägt von religiösen Gemeinschaften, insbesondere den beiden großen christlichen Kirchen. Berlin sollte jedoch im Rahmen eines breiten zivilgesellschaftlichen Dialogs neue Formen von Gedenkveranstaltungen entwickeln, die der kulturellen Vielfalt unserer Stadt besser gerecht wird.
  • Wir wollen erreichen, dass ab der kommenden Legislaturperiode die Zusammensetzung der Mitglieder im ZDF-Fernsehrat und dem RBB-Rundfunkrat die Vielfalt in der Gesellschaft besser abbildet und für die konfessions- bzw. religionsfreien Menschen jeweils ein Sitz eingerichtet wird.
  • „Mit seinem Grundsatz-Urteil vom 26.2.2020 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass auch beim Suizid in jeder Lebenslage eines Menschen die Selbstbestimmung umfassend gilt. Der damalige Paragraph 217 StGB, der die Beihilfe kriminalisierte, wurde deshalb für nichtig erklärt. Nun gilt: Menschen, die eine Entscheidung über das eigene Lebensende treffen möchten, haben also einen Anspruch auf qualifizierte Aufklärung und Beratung, auch zu lebensorientierten Alternativen zum Suizid. Wir wollen in Berlin ein entsprechendes Modellprojekt mit ergebnisoffenen und einfühlsamen Gesprächsangeboten auf den Weg bringen.“
  • „Wir wollen in Kooperation mit den Berliner karitativen und sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sowie den Gewerkschaften und Arbeitnehmer*innenvertretungen zu Vereinbarungen gelangen, in denen diese Betriebe auf die Anwendung des Kirchlichen Arbeitsrechts verzichten.“

Näherer Bericht folgt, auch darüber, welche Änderungsanträge zum Wahlprogramm nicht durchgesetzt werden konnten.