Regelung zur Sterbehilfe: Anmaßend, bevormundend, töricht
Unter diesem Titel ist ein Kommentar von Walter Otte (Vorstandssprecher des Bundesweiten AK Säkulare Grüne) und Jürgen Roth (Vorsitzender LAG Säkulare Grüne Berlin) im Humanistischen Pressedienst (hpd) erschienen.
Walter Otte und Jürgen Roth kritisieren die am 6. November getroffene Entscheidung des Bundestags zum umfassenden strafrechtlichen Verbot der Sterbehilfe als Gängelung, Bevormundung und Kriminalisierung in einer höchstpersönlichen Angelegenheit, in der der Staat nichts zu suchen hat.
Sie fordern von den unterlegenen Bundestagsabgeordneten die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens an das Bundesverfassungsgericht, um die Verfassungsmäßigkeit des Verbotsgesetzes überprüfen zu lassen.
Zu dem empörenden Verhalten von Katrin Göring-Eckhardt (grüne Co-Fraktionsvorsitzende im Bundestag), trotz „Freigabe“ der Abstimmung aus Gewissensgründen, in einem Schreiben wenige Tage vor der Entscheidung gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD Druck auf die Abgeordneten zur Zustimmung zum Verbot auszuüben, heißt es in dem Kommentar:
„Wir haben federführend in der Grünen Partei durch Anträge auf einem Bundesparteitag und einem kleinen Parteitag eine innerparteiliche Diskussion angestoßen. Mit dem Argument, die Gewissensfreiheit der Abgeordneten respektieren zu müssen, wurde eine Abstimmung der Parteibasis verhindert. Es befremdet sehr, wenn nun doch auf grüne Abgeordnete Druck von oben ausgeübt wurde, während die Mitglieder zum Schweigen veranlasst wurden. Dieses Vorgehen muss innerhalb Bündnis 90/Die Grünen debattiert werden mit dem Ziel, dass sich künftig derartiges nicht mehr wiederholen kann.“