SprecherInnen des Bundes-AK Säkulare Grüne unterstützen Initiative „Mein Ende gehört mir“
Im März diesen Jahres hat sich ein Bündnis gegen ein gesetzliches Verbot der Beihilfe zum Suizid „Mein Ende gehört mir“ gegründet. Orientiert wird auf die Selbstbestimmung eines jeden Menschen bis zum Lebensende. Diese Initiative ist als Reaktion auf die insbesondere von der CDU/CSU vorangetriebenen Pläne, die Suizidbeihilfe in Deutschland generell (und nicht nur die gewerbsmäßige) unter Strafe zu stellen.
Die Koordinatorin des Bündnisses, Ingrid Matthäus Meier, hat darauf hingewiesen, dass in einem säkularen Staat eine religiös motivierte Begründung der Strafbarkeit von Suizidbeihilfe nicht akzeptabel sei. So wie religiöse Auffassungen zu respektieren seien, die eine solche Beihilfe ablehnten, sei aber auch umgekehrt Respekt sowohl gegenüber denjenigen zu fordern, die Suizidbeihilfe wünschten, als auch gegenüber denjenigen, die diese Hilfe leisteten. Das Strafrecht dürfe in einem religiös-weltanschaulich-neutralen Staat nicht dazu missbraucht werden, die eigene religiös-weltanschauliche Meinung anderen aufzuzwingen.
Das Bündnis formuliert in 10 Leitsätzen seine Positionen. Darin wird u.a. ausgeführt, dass der Sterbewunsch urteilsfähiger Erwachsener zu respektieren sei. Jedem Menschen selbst – und nicht anderen – stehe eine „Lebenswertbestimmung“ über sein eigenes Leben zu. Palliativmedizinische Fähigkeiten und hospizliche Betreuung müssten weiter ausgebaut werden. Diejenigen, die aber für sich derartige Optionen ablehnten, weil sich dadurch am Krankheitsverlauf und den damit einhergehenden Beeinträchtigungen nichts ändern würde, müssten darauf vertrauen können, dass die von ihnen gewünschte legale passive und indirekte Sterbehilfe auch praktiziert wird. „Voraussetzung muss immer sein, dass die Suizidenten selbst ihren bevorstehenden letzten Lebensweg in Kenntnis der Angebote von palliativer oder hospizlicher Versorgung als für sie unerträglich oder nicht lebenswert einstufen“, heißt es in Leitsatz 6. Ausdrücklich formuliert ist, dass kein/e MedizinerIn zur Beihilfe zum Suizid verpflichtet werden darf.
Zu unterstreichen ist die Aussage in Leitsatz 10: „Die Achtung der Menschenwürde gebietet, dass in den hier genannten Fällen eines freiverantwortlichen Suizids die Menschen in ihrer existentiellen Not nicht auch noch ihre Selbstbestimmung verlieren und in grausame oder gar Dritte gefährdende Suizide getrieben werden.“
Die SprecherInnen des Bundesweiten Arbeitskreises Säkulare Grüne unterstützen die vom Bündnis vorgetragenen Leitsätze und fordern alle Parteien auf, sich bei der Behandlung dieses wichtigen Themas nicht von religiösen oder weltanschaulichen Dogmen und Vorurteilen leiten zu lassen, sondern das Selbstbestimmungsrecht und die Würde eines jeden Menschen zu achten.