Der „Blasphemie-Paragraph“ § 166 muss abgeschafft werden!

Ein hervorragender Kommentar zum §166 von dem Bundesrichter Thomas Fischer, nachzulesen in der Kolumne in der „Zeit Online“.

Der Bundesarbeitskreis Säkulare Grüne hat auf seiner Vollversammlung am 1. März 2015 in Erfurt einen Beschluss gefasst, der unsere Fraktion dazu auffordert sich unverzüglich für die ersatzlose Streichung dieses anachronistischen Paragraphen einzusetzen.

“ Denn eines ist frappierend und deprimierend zugleich: In der Theorie wurde der Straftatbestand der Religionsbeschimpfung zwar stets als menschenfreundliche Regelung zum Schutz von Minderheiten hingestellt. In Wahrheit war er aber, wenn man die Rechtsprechung der letzten 130 Jahre betrachtet, ganz überwiegend ein Schutz der Mehrheit vor der Minderheit und daher geradezu eine Pervertierung des Schutzgedankens. Wegen „Beschimpfung“ anderer Religionen wird praktisch nie ein Anhänger der Mehrheitsreligion verurteilt; vielmehr geht es in der Praxis durchweg um die Provokation der Mehrheit durch randständige Einzeltäter oder kleine Minderheiten.“

 
Blasphemie – Ist Gotteslästerung ein notwendiger Straftatbestand?