Das Berliner Neutralitätsgesetz hat sich bewährt !

Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne Berlin fordert Beibehaltung des Berliner Neutralitätsgesetzes und eine gründliche Parteidiskussion !

 

Aufgrund eines Beschlusses der grünen Landesdelegiertenkonferenz vom 2. Dezember 2017 ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Berliner Grünen wollten einhellig das Berliner Neutralitätsgesetz gänzlich abschaffen. Davon kann jedoch keine Rede sein. Die Debatte dreht sich ausschließlich um die – politisch hoch brisante – Frage, ob das Verbot demonstrativer religiöser Symbole an Allgemeinbildenden Schulen aufgehoben, modifiziert oder beibehalten werden soll. Hierzu gibt es bislang weder eine Parteidiskussion noch einen Beschluss. Wenn die beiden Fraktionsvorsitzenden im Abgeordnetenhaus und der grüne Justizsenator die anderen Koalitionsparteien zu einer schnellen Änderung des Neutralitätsgesetzes drängen, greifen sie der noch zu führenden innerparteilichen Debatte vor.

Die Säkularen Grünen führen gegenwärtig zahlreiche Gespräche, um geeignete Foren für die anstehende Debatte zu finden.

 

Walter Otte

Sprecher der LAG Säkulare Grüne Berlin

Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne

 

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Die  LAG Säkulare Grüne hat in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2017 folgenden Beschluss gefasst:

Die LAG begrüßt den Beschluss der LDK vom 02.12. 2107, einen Diskussionsprozess innerhalb der Partei zum Berliner Neutralitätsgesetz zu führen. Wir dürfen die Meinungsführerschaft nicht den Rechtspopulisten und Rechtsextremen überlassen, die gegen „die Muslime“ hetzen und verkünden, Muslim*innen stünde das Grundrecht auf Religionsfreiheit nicht zu. Grüne haben mit dem Münsteraner BDK-Beschluss zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit (s.u.) eine ausgezeichnete Grundlage zur Verteidigung des Grundrechts der Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Gerade vor dem Hintergrund dieses BDK-Beschlusses hat sich das Berliner Neutralitäts- gesetz für den öffentlichen Dienst bewährt. Wir treten für dessen Beibehaltung ein. Das Gesetz stellt die Religionen und Weltanschauungen gleich und stigmatisiert Niemanden: denn es verbietet demonstrative religiös-weltanschauliche Symbole jeglicher Art und zwar nur während der Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

Es ist unzutreffend zu behaupten, Musliminnen, die Lehrerinnen werden wollten, würden mit Berufsverboten überzogen. Zum einen trägt die Mehrheit der Musliminnen in Berlin ohnehin kein Kopftuch; zum anderen spielt die Religionszugehörigkeit für den Zugang zum Öffentlichen Dienst überhaupt keine Rolle. Anders als bei den Berufsverboten der 1970er Jahre sind außerhalb des Dienstes geäußerte Auffassungen und Bekenntnisse, aber auch die in der Freizeit getragene Kleidung ohne jeden Belang.

Die Bedeutung des Berliner Neutralitätsgesetzes verdient eine eigene Debatte auf der Grundlage eines Leitantrags und mit mehreren Pro- und Contra–Reden. Wir schlagen eine Grundsatzdiskussion auf der nächsten LDK vor.

Zugleich erwarten wir von den grünen Senatorinnen und Senatoren, dass sie das Ergebnis dieser Diskussion abwarten und bis dahin keine Änderung des Neutralitätsgesetzes im Senat voranzutreiben.

BDK-Beschluss Münster 2016

Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft  

https://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/BDK_2016_Muenster/RW-01_Religions-_und_Weltanschauungsfreiheit.pdf    

 

LAG Säkulare Grüne Berlin

Walter Otte

Sprecher der LAG

Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne

 

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Text des LDK-Beschlusses  02.12.2017 betreffend NeutralitätsGesetz:

Seit vielen Jahren wollen junge Muslimas mit Kopftuch an Berliner Schulen
unterrichten. Sie erleben das Berliner Neutralitätsgesetz als Berufsverbot und wehren
sich dagegen. Vor diesem Hintergrund wird in Berlin heftig darüber diskutiert, ob das
Neutralitätsgesetz geändert werden muss. Wir stellen fest, dass sich nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein pauschales Verbot des Kopftuchs
für Lehrerinnen nicht mehr halten lässt. Wir wollen eine lösungsorientierte Debatte
vorantreiben, die sich an praktischen Erfordernissen von Schulen orientiert.

Wir Grünen halten die Neutralität des Staates für ein hohes Gut. Schule muss ein
diskriminierungsfreier Raum sein: Keine*r darf wegen ihrer*seiner Religion diskriminiert
werden und niemandem darf eine religiöse Vorstellung aufgezwungen werden.

Angesichts der Tatsache, dass die meisten Geflüchteten aus arabischen Ländern kommen und muslimisch sind, bekommt der Umgang mit sichtbarer Religion in den Schulen eine neue Dringlichkeit. Hierfür brauchen die Schulen Unterstützung, um den alltäglichen Herausforderungen gewachsen zu sein.