Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne zum Verbot von Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität

Am 7. Mai 2020 hat der Bundestag das Gesetz „zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ verabschiedet. Die Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne begrüßt diese überfällige Entscheidung.

Alle relevanten medizinischen und psychologischen Fachgesellschaften sprechen sich seit Langem gegen eine Pathologisierung von Homosexualität aus. Nachgewiesen ist, dass sich sexuelle Orientierungen nicht durch unethische Aversionstherapien beeinflussen lassen. Solche Therapien diskriminieren und stigmatisieren nicht-heterosexuell orientierte Menschen, sind quälend und führen zu psychischen Belastungen wie Depressionen und erhöhter Suizidgefahr.

Zahlreiche Therapeuten sehen vor allem religiöse Motive als Triebfeder für so genannte Konversionstherapien. „Reorientierungstherapien bewegen sich immer im religiösen Kontext“, sagt der Münchner Psychologe Christopher Knoll. „Das ist eine Folge einer religiösen Verblendung, dass die Menschen von Gott nur so und so gedacht worden sind und nicht anders“, so Knoll.

In fundamentalen christlichen Strömungen existiert unter Berufung auf die Bibel ein Glaube an Dämonen, die Menschen manipulieren und kontrollieren können und dass solche Menschen mittels eines „Exorzismus“ – also einer Teufels- und Dämonenaustreibung – „kuriert“ werden können.

Es ist unverantwortlich, dass einige Kirchen und Glaubensgemeinschaften die Erkenntnisse der modernen Homosexualitätsforschung ignorieren und nicht klar gegen Konversionstherapien Stellung beziehen.

Als Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne Berlin schließen wir uns den Forderungen der Bundestagsfraktion von B´90/Die Grünen an und verlangen:

die Leistungsabrechnung solcher Pseudotherapien über gesetzliche Krankenkassen auszuschließen,

und  über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Kampagne zu starten, die über die Vielfalt sexueller Orientierungen, geschlechtlicher Identitäten und die Gefährlichkeit sogenannter „Konversionstherapien“ informiert.

Gesetze bieten die Grundlage und den Rahmen für ein würdiges Miteinander. Sie können jedoch die ethische Bildung und Werteerziehung in Kindergärten und Schulen nicht ersetzen. Bereits im frühen Kindesalter müssen durch innovative Lehrpläne Werte wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit und Toleranz aufgezeigt werden. Die Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne wird sich weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die juristische Gleichstellung von Homosexuellen auf allen Ebenen und die Akzeptanz von Homosexualität sowie diverser sexueller Orientierungen in der Gesellschaft einsetzen.

Berlin, 11. Mai 2020

Herbert Nebel + Corinna Steinwärder für das Sprecher *innen -Team der LAG Säkulare Grüne Berlin